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Diese AGB müssen Sie austauschen mit Ihren eigenen AGB

Die Firma

 (im folgenden Bigware genannt) sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Bigware und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Bigware bestätigt worden sind.
1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.


2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge

2.a Sämtliche Angebote von Bigware verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.
2.b Beauftragungen sind für Bigware nur verbindlich, soweit Bigware sie bestätigt oder ein Angebot von Bigware unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von Bigware nachgekommmen wird.
2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
2.d Soweit Bigware entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Bigware ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.g Bigware muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann Bigware mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.h Bigware ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.


3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen

3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.b Bigware haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.c Bigware ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.


4 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Quellcodes, Software

4.a Bigware erteilte Aufträge für Programmierung und Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen gerichtet sind.
4.b Alle Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.c Ohne unsere Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
4.d Unsere Werke und Programme dürfen nur für die Nutzungsart und den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwertet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.
4.e Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie bedürfen unserer Einwilligung, soweit dies im Angebot nicht anderweitig beschrieben ist.
4.f Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.
4.g Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
4.h Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.
4.i Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
4.j Bigware-Softwaresysteme setzen bestimmte Voraussetzungen auf dem einzusetzenden Web-Server/Computer voraus. Diese Anforderungen können den Merkmalen der jeweiligen Software entnommen werden.


5 Entgelte, Honorare, Preise

5.a Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.b Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.c Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.d Die von Bigware veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.e Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.


6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per Vorkasse oder Lastschrifteinzug vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf unser Konto zu überweisen.
6.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nach belastet.
6.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung oder Lastschrifteinzug auf ein Geschäftskonto der Bigware. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
6.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann Bigware das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren.
6.g Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 5,00 EUR berechnet.


7 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr

7.a Bigware behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.
7.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Bigware liegt, soweit nicht das Ab-zahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.


8 Gewährleistung

8.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Bigware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von Bigware beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Bigware. Gelingt die Nachbesserung aus von Bigware zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch Bigware fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.
8.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie schriftlicher Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.


9 Haftungseinschränkung

9.a Bigware haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, Bigware haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Bigware sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.

Die Bigware LTD. schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können.

Des Weiteren schließt die Bigware LTD. eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von der Bigware LTD. nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.

Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von der Bigware LTD. zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
9.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für Schäden, die Bigware vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.


10 Freistellung

10.a Der Kunde verpflichtet sich, Bigware im Innenverhältnis (zwischen Bigware und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.


11 Softwareentwicklungsaufträge, Programmierarbeiten

11.a Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise die Einwicklung von Software durch Bigware zum Gegenstand haben, gilt ergänzend das Folgende:
11.b Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen von Bigware sind die vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Bigware haftet in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
11.c Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung entwickelt Bigware aufgrund der Angaben des Kunden (Klausel 11.b) eine Lösung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand von Wissenschaft und Technik und setzt sie in ein funktionsfähiges Computerprogramm um.
11.d Bigware haftet für die Funktionsfähigkeit der entwickelten Software, nicht aber dafür, dass deren Einsatz beim Kunden bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere betriebswirtschaftlicher Art, mit sich bringt.
11.e Bei Vertragskündigungen die während der Entwicklungszeit, egal aus welchen Gründen durch den Kunden zustande kommen, entfällt jeglicher Anspruch auf eventuell in voraus geleistete Anzahlungen, Abschläge oder Teilzahlungen.


12 Datenschutz

12.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von Bigware während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Bigware auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
12.b Bigware verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Bigware wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Bigware gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
12.c Bigware weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Bigware das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
12.d Die Daten einer Domainbeauftragung werden, soweit dies erforderlich ist, auch an die Stellen weitergegeben, die für eine Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden müssen. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten in das öffentliche Register der Domainvergabestelle, die dort im Rahmen eines Abfrage-Services veröffentlicht werden. Des Weiteren werden, soweit erforderlich, die Daten auch gegenüber der für jedermann zugänglichen Whois-Datenbank bei der RIPE NCC in Amsterdam angegeben. Dies betrifft die folgenden Daten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Domain-Inhabers, der gleichzeitig als so genannter AdminC eingetragen wird.
Die Bigware LTD. versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) bei der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden.
Die Kundendaten werden nach der Kündigung unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
 

13. Webhosting (Webspace) und Domainservice bei der Bigware LTD.
a) Domainregistrierung
Bei dieser Registrierung wird die Bigware LTD. zwischen der Domainvergabestelle und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig.

Da die Bigware LTD. keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist. Dies gilt auch für eventuell vergebene Sub-Domains.

Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch die Bigware LTD. , dass die gewünschte Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt.

b) Rechtsstreitigkeiten über Domains und Freistellung
Sollten von etwaigen Dritten Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen die Bigware LTD. geltend gemacht werden, die ihre Ursache darin finden, dass durch die vom Kunden gewünschte Domain, welche durch die Bigware LTD. registriert und delegiert wurde, die Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde die Bigware LTD. und die Domainvergabestelle ausdrücklich von diesen Ansprüchen frei.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Bigware LTD. bei Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund der von der Bigware LTD. registrierten und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, die Bigware LTD. unverzüglich zu informieren. Die Bigware LTD. ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt im Namen des Kunden auf die streitige Domain zu verzichten.

c) Behandlung der Domain bei/nach Vertragsende
Nach Ablauf des Vertrags steht es der Bigware LTD. frei, die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben oder für andere Zwecke einzusetzen sowie für sich zu nutzen. Kosten entstehen dem Kunden in keinem der Fälle. Bis zum Ablauf des Vertrags kann der Kunde einen KK-Antrag auf Übernahme der Domain an einen anderen Provider stellen. Die Bigware LTD. wird der Übernahme zustimmen, wenn alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis beglichen sind.

14. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Bigware LTD. und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch die Bigware LTD. zustande. Die Bigware LTD. hat das Recht Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
Die Bigware LTD. hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.
Die Vertragslaufzeit der Webhosting Pakete beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.


15. Pflichten des Kunden aus einem Webhosting Vertrag (Webspace)
a) Kennzeichnungspflicht.
Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten (HTML-Dokumente) veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen (Impressum). Vorsorglich weist die Bigware LTD. darauf hin, dass für den Kunden eine weitere gesetzlich normierte Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sobald und solange die Inhalte der Seiten des Kunden unter die Verantwortung im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) oder des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) fällt. Die Bigware LTD. wird von dem Kunden von allen Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben freigestellt.

b) Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die von Bigware vergebenen Webhostingpakete.
Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die

- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB),
- den Krieg verherrlichen,
- Gewalttätigkeiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).

Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.

Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Nutzer im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.

Bei Verstößen gegen die in den vorgenannten Punkten aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist die Bigware LTD. berechtigt, die Homepage unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Nutzers zu sperren.

Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte die unter seiner Domain publiziert werden. Der Nutzer haftet bei Verletzungen gegenüber Dritten selbst und unmittelbar.

c) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten
Der Kunde versichert der Bigware LTD., dass seine gesamten angegebenen Daten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an die Bigware LTD. zu übersenden.

d) Verschwiegenheitspflicht bei Webhostingverträgen
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages erforderlichen und übermittelten Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der Kunde dazu, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde die Bigware LTD. ausdrücklich frei.

e) E-Mails
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich gegenüber der Bigware LTD. keine E-Mails an Dritte zu versenden, die dies nicht wünschen. Dies betrifft insbesondere die Versendung von E-Mails mit hoher Adressatenzahl, dem sog. "Spamming" (oder auch "Spam Mail" oder "Junk Mail"). Dies gilt auch für das Versenden solcher Massenmails in Chats und/oder Diskussionsforen.

f) Der Kunde verpflichtet sich das Betriebsverhalten des Servers nicht durch ungewöhnlich hohe Belastung oder auf andere Weise zu beeinträchtigen.
Das Anbieten von Downloads von Videodateien und Software ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet.
Bei Angeboten mit einem bestimmten Datentransfer  (z.B. 50 GB Traffic inklusive) sind Downloads ohne vorherige Genehmigung zulässig.

16. Kontrollrecht der Bigware LTD bei Webhostingverträgen (Webspace).
Die Bigware LTD. wird in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält sich die Bigware LTD. vor den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bis zu einer endgültigen Klärung wird in diesem Fall die von der Bigware LTD. registrierte Domain des Kunden gesperrt.


17 Vertragsbruch

14.a Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Bigware zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.


18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

18.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Bigware und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
18.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Bigware, aktuell Achern.
18.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Bigware und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Achern, Bigware kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.


19 Schlussbestimmungen

20.a Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

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Mittwoch, 25. Dezember 2024             68283991 Zugriffe seit Dienstag, 12. Februar 2013
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